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Abhandlungen und Abbildungen, welche die Zeit des 3. Reiches betreffen, bzw. die Hoheitszeichen und / oder
Embleme des 3. Reiches zeigen, dienen ausschließlich dem Zwecke des Sammelns, dem wissentschaftlichem Studium,
sowie der staatsbürgelichen Aufklärung.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Paragraphen 86, 86a StGB.
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